Hygiene in der Praxis

Hat eine Praxis die Krankenkassenzulassung können Sie als Patient davon ausgehen, dass wir regelmässiger Kontrollen vom Gesundheitsamt im Auftrag der Krankenkassen unterliegen. Geprüft wir die Praxishygiene, die korrekte Instrumentenaufbereitung , die richtige Anwendung der verschiedenen Desinfektionsmittel, der Rollstuhl/ Behindertengerechte Aufbau vom Eingang der Praxis, von Sanitärbereichen,und auch der Durchführung und Umsetzung in den einzelnen Kabinen. Auch die Persönliche Hygiene wird vom Gesundheitsamt geprüft, dazu zählt Dienstbekleidung wie auch Schuhwerk, welches der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben entspricht.

Geprüft werden die Abluftanlagen, zum herausbefördern der Chemikalien Gase der Desinfektionsmittel, wie auch regelmäßige Validierung / Wartung der Einzelnen Geräte im Sterilisationraum 

Instrumentenaufbereitung unterliegt einem bestimmten Ablauf, der täglich bei jedem sterilisieren notiert werden muss und jedes Besteckset mit einer Chargennummer versehen wird um dann nach zu weisen, wie Ihr Besteckset sterilisiert wurde. Für diese Aufbereitungsverfahren müssen wir Podologen ein weiteres Zertifikat erlangen, den Sachkundenachweis. Jeder der den Sterilisationsraum betritt muss dieses Zertifikat haben und alle 2 Jahre „auffrischen“ lassen. 

Siehe unter Zertifikate

80 Std. Hygiene plus Prüfung.