Die medizinische Fußpflege (Podologie) ist die vorbeugende, heilende und rehabilitative Behandlung des gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fußes.
Für Podologen gibt es gesetzliche Vorgaben für Lehrinhalte und die Zahl der Unterrichtsstunden (Praxisunterricht).
Es gibt ein Staatsexamen und es muss sowohl eine schriftliche/mündliche, sowie praktische Prüfung vor dem Regierungspräsidium abgelegt werden.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nur mit Zulassung vom Gesundheitsamt.
Die Ausbildungsdauer ist 3 Jahre und die Kosten inkl. aller Arbeistmaterialien und Instrumentarien Schul -und Prüfungsgebühren liegen ca bei 15.000 Euro.
Ein Podologe/eine Podologin darf durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabiliation von Fußerkrankungen mitzuwirken.
Ein/e Podologe/in ist in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln.Längst hat sich unser Berufsbild von der klassischen Fußpflege und der Pediküre hin zum medizinischen Assistenzberuf entwickelt.Podologen unterstützen die Arbeit des Arztes indem wir krankhafte Veränderungen am Fuß erkennen, präventive Maßnahmen durchführen und bei Fußproblemen kompetent beraten.